Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nun­gen

Aus­gangs­situa­tion und Pro­blem­stel­lung

Die für das Themengebiet „Lohn und Gehalt" geltenden Normen werden ständig um neue Vorschriften und z. T. sehr diffizile Ausnahmeregelungen erweitert. Um den vielfältigen No­vel­lie­run­gen gerecht zu werden, bedarf es eines nicht unerheblichen Aufwandes, die ei­ge­nen Mitarbeiter z. B. mittels regelmäßiger Schulungen auf aktuellem Stand zu halten. Besonderheiten, wie beispielsweise die Berechnung von Altersteilzeiten, binden zu­sätz­lich Ressourcen sowohl in fachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht.


Gerade in dem sensiblen Teilbereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist eine fehlerfreie Bearbeitung jedes einzelnen Vorganges unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von elementarer Wichtigkeit – denn das Fehlerrisiko verbleibt im Unternehmen. Nicht sel­ten führen die regelmäßigen Prüfungen durch die Finanzämter und So­zial­ver­si­che­rungs­trä­ger zu erheblichen Korrekturzahlungen. Diese sind oft noch zusätzlich mit teils emp­find­li­chen Säumniszuschlägen und Zinsen belegt.

Unser Angebot


Die Verbandsgruppe südwest bietet im Bereich „Lohn und Gehalt" folgende Dienst­leis­tun­gen an:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnungen, z. B. von Altersteilzeiten und Rückstellungen
  • Revisionen.

Abrechnungen

Wir erstellen monatlich über 700 Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen - bei 35 Mandanten. Unsere qualifizierten Mitarbeiter, die über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen verfügen, bedienen sich dabei modernster IT-Mittel. Hierzu zählen die Programmanwendungen der „DATEV", dem führenden Anbieter im Be­reich der EDV-gestützten Personalabrechnung. Berücksichtigung finden, je nach Un­ter­neh­men, der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. die jeweils geltenden Ta­rif­ver­trä­ge der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Abgewickelt werden zudem die Mel­dun­gen an die Zusatzversorgungskasse (ZVK).

  • Die sach- und fristgerechte Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist sichergestellt.
  • Zahlungen erfolgen termingerecht.
  • Durch vorab vereinbarte Festpreise pro durchgeführter Abrechnung (diese ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Lohn- oder Gehaltssumme) sind die Aufwendungen für die Personalabrechnung exakt kalkulierbar.
  • Ihre Mitarbeiter werden entlastet.
  • Vertretungsregelungen für Urlaub oder Krankheit erübrigen sich.
  • Fortbildungskosten für Mitarbeiter entfallen.


Berechnungen

Bei Bedarf nehmen wir Berechnungen vor für

  • Altersteilzeit
  • Rückstellungen für Urlaub und Überstunden
  • Sonderzahlungen
  • Hochrechnungen etc.


Revisionen

Die Durchführung von Revisionen im sensiblen Lohn- und Gehaltsbereich erfordern spe­zi­el­le Kenntnisse. Zuverlässig begleiten wir Sie auch bei dieser Aufgabenstellung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

► Infoblatt Lohn- und Gehaltsabrechnungen

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